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Seit Jahren und Jahrzehnten wird in Österreich über eine Bundesstaatsreform diskutiert. Einmal legen sich die Länder quer, dann wieder der Bund, ein anders Mal die Beamten und so weiter und so fort. Die langjährige Diskussion zeigt aber, dass es scheinbar einen großen Bedarf gibt, etwas in diesem Land zu verändern. Niemand versteht die immense negative Anstrengung, die aufgebracht wird, um Reformen zu verhindern. Hier kann man keine politische Kraft in diesem Land ausnehmen. Konstruktiv denken tun nur wenige und wenn, dann zumeist nur in Teilbereichen. Es muss aber gesagt werden: „Regionalismus und Föderalismus sind prinzipiell gut, wenn sie nicht übertrieben werden“. Es hat sich schon oft gezeigt, dass Regionen, die eine gewisse Eigenständigkeit haben, auch eine bessere Wirtschaftsleistung erbringen. Das hängt wahrscheinlich mit dem Gefühl zusammen, dass das Ergebnis des Wirtschaftens auch dort bleibt und wieder investiert wird, wo es erwirtschaftet wurde.

Jedoch ist es mit dem Föderalismus so seine Sache, ein Zuviel an Eigenständigkeit kann auch wieder hemmend wirken. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn diese Eigenständigkeit den Austausch mit anderen Regionen behindert. Damit ist auch das österreichische Problem schon auf den Punkt gebracht. Wir leisten uns „Doppelgleisigkeiten“ und Ineffizienzen, die der heutigen Zeit, insbesondere in einem internationalen Umfeld wie der EU, nicht mehr gerecht werden. Dazu müssen nicht nur oft zitierte Beispiele, wie das Baurecht, der Umweltschutz, die Ausbildung herhalten. Es ist einfach nicht mehr zu ertragen, wenn neun Landtage und neun Landesverwaltungen deren Fachkompetenz enden wollend ist, Details regeln und dann noch unterschiedliche Ergebnissen produzieren.

Es muss also rasch zu einer Revolution in diesem erstarrten Systems kommen, das immer mehr Gefahr läuft, sich gegenseitig zu blockieren und eine zeitgemäße, qualitativ hochwertige und effiziente Gesetzgebung unmöglich macht. Es gibt daher nur den Lösungsansatz die Gesetzgebung ausschließlich auf Bundesebene anzusetzen und den Ländern eine bessere Vertretung in dieser einzuräumen. Dadurch steigt die Qualität insgesamt. Außerdem müssen rasch Doppelgleisigkeiten und Blockademechanismen beseitigt werden. Das wird durch eine Reform des Bundesrates, der Landtage und der Kompetenzverteilung erreicht. Auch der Nationalrat muss intellektuell aufgewertet und mit gesetzgeberischer Kompetenz (Legistik), natürlich auf Kosten der Länder, ausgestattet werden. Außerdem muss der Einfluss von Parallelgesetzgebern und Zwischenrufern, wie zB die Landeshauptläutekonferenz, beschränkt werden. Auf dieser Basis kann dann eine weiter, tiefergreifende Bundesstaatsreform erfolgen. Auch der Überlegung einer Reform des Wahlrechts zugunsten klarer Mehrheiten und Verantwortlichkeiten muss hier nochmals Ausdruck verliehen werden. Nur so kann diese unerträgliche Mauer, die uns umgibt, endlich durchbrochen werden.