Die Klage des Vereinigten Königreichs (Urteil in der Rechtssache C-209/13) gegen den Beschluss, eine Finanztransaktionssteuer ("FTS") im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit einzuführen, wurde heute (30. Mai 2014) vom Europäischen Gerichtshof ("EuGH") abgewiesen. Die geplante Steuer soll Geschäfte mit Aktien, Anleihen und spekulative Finanzprodukte mit 0,01 bzw. 0,1 Prozent besteuern und allein Österreich 500 Mio. Euro im Jahr bringen.

In dieser Rechtssache beantragt das Vereinigte Königreich die Nichtigerklärung eines Beschlusses des Rates über die Ermächtigung von elf Mitgliedstaaten, untereinander im Bereich der Finanztransaktionssteuer eine Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen. Das Vorbringen des Vereinigten Königreichs bezieht sich auf Elemente einer zukünftigen Steuer, nicht aber auf die Ermächtigung zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit.

Das Vereinigte Königreich war der Auffassung, dass der angefochtene Beschluss zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer mit extraterritorialer Wirkung ermächtige. Es macht u. a. geltend, dass die Finanztransaktionssteuer in Verbindung mit anderen Richtlinien über die Amtshilfe und die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich Kosten für nicht teilnehmende Mitgliedstaaten entstehen lasse.

Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof die Klage des Vereinigten Königreichs ab.

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